Unfall
Beachten Sie diese Punkte bei einem
Verkehrsunfall:
Dem Geschädigten steht es
grundsätzlich frei, bei einem nicht verschuldeten Unfall, einen
Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von
Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Das gilt auch, wenn die
Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen
Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das
Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Ausnahme: sog.
Bagatellschäden.
Die vollständige
Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem
Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang
erstattet werden.
Die Beweissicherung über die
Schadenhöhe gewährleistet, dass der Schaden in vollem Umfang erkannt und ggf.
beseitigt wird.
Die Höhe eines evtl.
Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt
werden.
Die Beweissicherung über
Schadenart und - umfang wird in vielen Fällen auch benötigt, wenn es um Streit
über den Schadenhergang geht.
Dem Geschädigten steht es
frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm
vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen - sog. fiktive Abrechnung.
Einwände des Verursachers -
z.B. über nur geringe Vorschäden oder Vor- und Altschäden - können nur durch ein
Gutachten entkräftet werden. |