Kraftfahrzeug-Sachverständigen Büro Simon Jesberger
Fachgebiet: Kfz-Schäden, Kfz-Bewertung, Spezialfahrzeuge und Maschinen aller Art
 

www.simonjesberger.de

Unfall 

 

Beachten Sie diese Punkte bei einem Verkehrsunfall:

 

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, bei einem nicht verschuldeten Unfall, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

 

Das gilt auch, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.

Ausnahme: sog. Bagatellschäden

 

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

 

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, dass der Schaden in vollem Umfang erkannt und ggf. beseitigt wird.

 

Die Höhe eines evtl. Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

 

Die Beweissicherung über Schadenart und - umfang wird in vielen Fällen auch benötigt, wenn es um Streit über den Schadenhergang geht.

 

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen - sog. fiktive Abrechnung.

 

Einwände des Verursachers - z.B. über nur geringe Vorschäden oder Vor- und Altschäden - können nur durch ein Gutachten entkräftet werden.

www.simonjesberger.de