Kraftfahrzeug-Sachverständigen Büro Simon Jesberger
Fachgebiet: Kfz-Schäden, Kfz-Bewertung, Spezialfahrzeuge und Maschinen aller Art
 

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Offenbarungspflicht

1.1 Alle für die Wertermittlung bzw. zur Ermittlung der Schadenhöhe notwendigen Auskünfte und Unterlagen wie Papiere, Nachweise der vorübergehenden oder der endgültigen Außerbetriebsetzung, Belege über die letzten Instandsetzungsarbeiten sind dem Gutachter unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Gutachter ist von allen Vorgängen und Umständen, die für die Gutachtenerstellung von Bedeutung sein könnten, wie z.B. verborgene Mängel, Abweichungen vom derzeitigen Betriebsleistungszustand, vorausgegangene Schäden des Objektes, frühere erstellte Gutachten (Wertermittlungen) rechtzeitig und unaufgefordert in Kenntnis zu setzen.

 

1.2 Die Verletzung der in Ziffer 1.1 genannten Offenbarungspflichten insbesondere bezüglich der Laufleistung und der Unfallfreiheit geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers und befreit den Auftragnehmer von jeglicher Gewährleistungspflicht und gibt ihm einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber.

 

2.  Probelauf

 

2.1 Der Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigter erlaubt dem Gutachter einen Probelauf und/oder einen Probeeinsatz.  

3.  Bewertung/ Berechnung der Schadenhöhe

3.1 Die Wertermittlung unterstellt zunächst einen der normalen Betriebsleitung 
 entsprechenden Erhaltungszustand des Objektes. Durch eine Prüfung – soweit
 ohne Demontage – wird festgestellt, inwieweit das zu bewertende Objekt nach
 Maßgabe seiner augenblicklichen Beschaffenheit von dem Normalzustand eines
 betriebsfähigen gebrauchten Objektes gleicher Art, gleicher Betriebsleistung und
 gleichen Alters Wert erhöhend oder Wert mindernd abweicht. 

3.2 Das Bewertungsergebnis schließt die zum Objekt gehörende und vorhandene Normalausrüstung sowie das aufgeführte Sonderzubehör ein. Dagegen lässt es die nicht angebauten Gegenstände, Betriebsstoffvorräte, Versicherungsprämien, Kfz-Steuern, Finanzierungsgebühren, Fracht- und Zollgebühren und ähnliches unberücksichtigt.

3.3 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

3.4 Alle sonstigen Umstände, die den Preis beeinflussen, sind in das Bewertungsergebnis/ Gutachten eingeflossen. Zu diesen Umständen gehören unter anderem der Erhaltungszustand des Objektes, sein Alter und seine Laufleistung sowie die Berücksichtigung der jeweiligen allgemeinen ggf. auch örtlichen Marktlage. 

3.5 Der Gutachter hat über die von ihm vorgenommene Wertermittlung eine EDV-Bewertung auszufertigen und dem Auftraggeber auszuhändigen. Eine vorherige oder andersartige Bekanntgabe des Bewertungsergebnisses ist unverbindlich. 

3.6 Der ermittelte Wert des Objektes entspricht dem Preis, für das dieses Objekt, welcher unter Verwendung der heute üblichen Möglichkeiten zum Verkauf des Objektes wie z.B. das Internet, Tageszeitungen, Fachzeitschriften und den Kleinanzeigen – Spezialzeitungen am Privatmarkt zu erzielen wäre. 

3.7 Der Verkaufswert entspricht dem Wiederbeschaffungswert.

3.8 Die Mehrwertsteuerhinweise ergeben sich aus der Bewertungsurkunde bzw. dem Gutachten.

4.  Gebühren

4.1 Die Gebühr für die Gutachtenerstellung berechnet sich nach dem
 Gegenstandswert am Tage der Gutachtenerstellung und setzt sich zusammen aus
 einer Grundgebühr (die Gebührentabelle und die allgemeinen
 Geschäftsbedingungen hängen im jeweiligen Aufnahmebüro aus und/oder werden
 auf Wunsch dem Auftraggeber ausgehändigt, findet die Begutachtung außer Haus
 statt, wird dem Auftraggeber jeweils eine Kopie der Gebührentabelle und der
 allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und auf Wunsch ausgehändigt)
 und den Nebenkosten für Fotos, Fahrtkosten, Auslagen, Schreibkosten, Telefon
 und Portokosten.

4.2 Die Gebühren werden sofort am Rechnungserstellungstag (siehe Datum) ohne
 Abzug fällig.

5.  Gewährleistung

5.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach dem Gesetz.

5.2 Für Schäden die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Nichtbeachtung der Hinweise in der Bewertung/Gutachten entstehen, (z.B. der Hinweis darauf, dass sich der Auftraggeber vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeuges mit der regulierenden Versicherung in Verbindung setzen möchte) kann keine Haftung übernommen werden.

 

 
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