Gutachtenkosten
Wer kommt für die Kosten des
Gutachtens auf?
Nach der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) kommt
der Schadensverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die
Kosten eines Gutachtens auf.
Achtung: Der Schaden muss über der
Bagatellschadensgrenze liegen und vollständig unverschuldet sein. Eine
einheitliche Grenze bis zu welcher Schadenshöhe ein Bagatellschaden vorliegt
gibt es nicht.
Abhängig von verschiedenen Faktoren!
Muss ich in Vorleistung treten?
Nein!!!
Mittels der von Ihnen unterzeichneten Abtretungserklärung
rechnen wir im Haftpflichtschadenfall direkt mit der zur Schadensersatzleistung
verpflichteten Versicherung ab. Somit müssen Sie als Geschädigter nicht in
Vorleistung treten. |