Kraftfahrzeug-Sachverständigen Büro Simon Jesberger
Fachgebiet: Kfz-Schäden, Kfz-Bewertung, Spezialfahrzeuge und Maschinen aller Art
 

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Gutachtenkosten

 

Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?

 

Nach der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) kommt der Schadensverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die Kosten eines Gutachtens auf.

 

Achtung: Der Schaden muss über der Bagatellschadensgrenze liegen und vollständig unverschuldet sein. Eine einheitliche Grenze bis zu welcher Schadenshöhe ein Bagatellschaden vorliegt gibt es nicht.

Abhängig von verschiedenen Faktoren!

 

Muss ich in Vorleistung treten?

 

Nein!!!

 

Mittels der von Ihnen unterzeichneten Abtretungserklärung rechnen wir im Haftpflichtschadenfall direkt mit der zur Schadensersatzleistung verpflichteten Versicherung ab. Somit müssen Sie als Geschädigter nicht in Vorleistung treten.

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