Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische
Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein
Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen,
was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde und stellt das verbindliche
Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen.
Hierauf muss man sich nur einlassen, wenn die Schadenshöhe
unter der
Bagatellschadensgrenze liegt.
Entscheidend ist es, ob
der Geschädigte als Laie erkennen kann, ob es sich im jeweiligen Fall um einen
Bagatellschaden handelt.
Was spricht gegen einen Kostenvoranschlag:
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Es werden, weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert
ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden
nicht erkannt wird. Somit sind Probleme bei der Schadensregulierung schon
vorprogrammiert.
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Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle
Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Wir kalkulieren mit
tagesaktuellen Daten.
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Eine Beurteilung der Verkehrsicherheit fehlt im Kostenvoranschlag
gänzlich.
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Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine
Beweis sichernde
Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen
dagegen schon.
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Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes
dar, d.h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese
Reparaturkosten in vollem Unfang vom Schädigenden zu tragen.
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Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um
einen Bagatellschaden handelt.
Falls Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und Sie sich
nun nicht sicher sind, ob hier von einem Bagatellschaden oder von einem höheren
Schaden auszugehen ist, der die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen
erlaubt, dann kommen Sie zu uns, wir schauen uns den Schaden an.
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