Kraftfahrzeug-Sachverständigen Büro Simon Jesberger
Fachgebiet: Kfz-Schäden, Kfz-Bewertung, Spezialfahrzeuge und Maschinen aller Art
 

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Kostenvoranschlag

 

Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde und stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen.

 

Hierauf muss man sich nur einlassen, wenn die Schadenshöhe unter der Bagatellschadensgrenze liegt.

 

Entscheidend ist es, ob der Geschädigte als Laie erkennen kann, ob es sich im jeweiligen Fall um einen Bagatellschaden handelt.

 

Was spricht gegen einen Kostenvoranschlag:

 

Es werden, weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Somit sind Probleme bei der Schadensregulierung schon vorprogrammiert.

Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Wir kalkulieren mit tagesaktuellen Daten.

Eine Beurteilung der Verkehrsicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich.

Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine Beweis sichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon.

Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d.h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Unfang vom Schädigenden zu tragen.

Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt.

 

Falls Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und Sie sich nun nicht sicher sind, ob hier von einem Bagatellschaden oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, der die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen erlaubt, dann kommen Sie zu uns, wir schauen uns den Schaden an.

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